Nach § 9 GOZ lassen sich zahntechnische Leistungen separat und zusätzlich zum zahnärztlichen Honorar in Rechnung stellen. Abrechnungsfähig sind hierbei die real entstandenen und angemessenen Kosten, sofern die jeweilige Leistungsbeschreibung keine Ausnahmen definiert. Dieser rechtliche Grundsatz gilt explizit auch für sämtliche Chairside-Leistungen nach BEB, die unmittelbar in der Zahnarztpraxis erbracht werden und nicht durch die GOZ/GOÄ Gebühren abgegolten sind. Mit diesen DentClub Chairside-Rechner lassen sich die eigenen Leistungen kalkulieren.
DentClub.Praxistools
BEB Chairside-Rechner
Der durchschnittliche Kostenminutensatz in einer Zahnarztpraxis liegt laut den Erhebungen und Statistiken (unter anderem aus dem Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer/KZBV-Auswertungen) bei etwa 6,10 € pro Minute pro Zahnarzt (entspricht rund 366 € pro Stunde an Stundenhonorarumsatz).
Kostenminutensatz:
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Arbeitszeitkosten:
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Rüst-/Verteilzeitkosten:
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Materialkosten:
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Summe (Zwischenergebnis):
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Risiko-/Investitionszuschlag (10%):
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Summe der Chairside-Leistung:
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