Ab dem 1. Januar 2026 wird das bewährte „Gelbe U-Heft“, das bisher vorrangig medizinische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder dokumentiert, um einen wichtigen Baustein erweitert: die zahnärztliche Früherkennung. Damit sollen Eltern umfassender über essenziellen zahnmedizinischen Angebote informiert werden und den Erfolg bei der Prävention von frühkindlicher Karies und anderen Zahnproblemen aufzuzeigen.
Was für Änderungen kommen auf die Zahnarztpraxis zu?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Weichen gestellt, um eine einheitliche und vereinfachte Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zu ermöglichen. Diese Neuerung, die noch die formale Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit abwarten muss, integriert zahnärztliche Informationen direkt in das Gelbe Heft.
- Gebündelte Informationen für Eltern: Durch die Aufnahme der zahnärztlichen Daten ins Gelbe Heft erhalten Eltern zukünftig alle relevanten Gesundheitsinformationen für ihr Kind aus einer Hand. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sieht darin einen bedeutenden Fortschritt für die zahnmedizinische Prävention bei Kindern.
- Klare Struktur für Zahnuntersuchungen: Die bisherigen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen erhalten eine neue, vereinfachte Nomenklatur von Z1 bis Z6. Jedem dieser „Z“-Termine sind nun konkrete Zeitfenster zugeordnet, um eine regelmäßige Vorsorge zu gewährleisten:
- Z1: 6. – 9. Lebensmonat
- Z2: 10. – 20. Lebensmonat
- Z3: 21. – 33. Lebensmonat
- Z4: 34. – 48. Lebensmonat
- Z5: 49. – 60. Lebensmonat
- Z6: 61. – 72. Lebensmonat
- Umfang der zahnärztlichen Termine: Bei diesen Untersuchungen wird nicht nur der Mundraum des Kindes genau untersucht, um eventuelle Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. Es wird auch das Kariesrisiko eingeschätzt und die Eltern erhalten wichtige Ratschläge zu Ernährung und Mundhygiene, um die Mundgesundheit ihres Kindes optimal zu fördern. Dazu gehört auch die Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel, wie fluoridiertes Speisesalz oder Zahnpasta.
- Praktische Umsetzung: Für bereits vorhandene Gelbe Hefte gibt es spezielle Einlegeblätter und Aufkleber mit den neuen Zeitfenstern, sodass keine neuen Hefte benötigt werden.
- Blick in die Zukunft: Mittelfristig ist sogar geplant, das Gelbe Heft zu digitalisieren und als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) bereitzustellen.
Was für Auswirkungen auf die Abrechnung hat das?
Für die bisherigen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (BEMA FU1a-c, FU2) sind die zeitlichen Abstände der Untersuchung mit den jeweiligen Abrechnungsbestimmungen festgelegt. Wir gehen davon aus, dass eine Anpassung der entsprechenden BEMA-Ziffern (FU1a-c, FU2) die Folge sein wird. Wir informieren Sie, wenn der G-BA und die KZBV hier weitere Informationen teilt.