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GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte

§ 12 – Überprüfung
  1. Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe.

  1. Adressat der Regelung ist nicht der Zahnarzt, sondern die Bundesregierung. Diese wird verpflichtet, die Auswirkungen der GOZ 2012 zu prüfen. Die Bundesregierung selbst hatte sich diese Verpflichtung bereits auferlegt und in der Begründung des Kabinettbeschlusses festgehalten: „Sollte sich im Rahmen der Nachbeobachtung der Entwicklung der Ausgaben für privatzahnärztliche Leistungen zeigen, dass der tatsächliche Honoraranstieg nach Inkrafttreten der Verordnung unter oder über 6,0 v.H. liegt, wird eine Anhebung bzw. Absenkung des Punktwertes zu prüfen sein.“
  2. Satz 2 verpflichtet die Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung in einen Prüfbericht zu überführen und diesen dem Bundesrat bis Mitte 2015 zu übermitteln. Rechtsfolgen sind nicht vorgesehen. Weder wird das Ausbleiben des Berichtes sanktioniert, noch sind Konsequenzen aus dem Ergebnis der Prüfung vorweg genommen.
Quelle: Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-)Zahnärztekammern (Aktualisierter Stand Januar 2025). Link zum Kommentar: https://www.bzaek.de/goz/goz-kommentar/

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