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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

Kostenfreies Abrechnungswissen.

Für Deine berufliche Zukunft.

GOZ G. Kieferorthopädische Leistungen

  1. Die Leistungen nach den Nummern 6100, 6120, 6140 und 6150 beinhalten auch die Material- und Laborkosten für Standardmaterialien wie zum Beispiel unprogrammierte Edelstahlbrackets, unprogrammierte Attachments und Edelstahlbänder.
  2. Werden darüber hinausgehende Materialien verwendet, können die Mehrkosten für diese Materialien gesondert berechnet werden, wenn dies vor der Verwendung mit dem Zahlungspflichtigen nach persönlicher Absprache schriftlich vereinbart worden ist. Diese Vereinbarung hat Angaben über die voraussichtliche Höhe der einzelnen Material- und Laborkosten und die Material- und Laborkosten der in Abzug zu bringenden Standardmaterialien zu enthalten. In der Vereinbarung ist darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht im vollen Umfang gewährleistet ist.
Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kiefer­orthopädischer Auswertung
Anwendung von Methoden zur Analyse von Kie­fermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060
Anwendung von Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels (zeichnerische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels, Wachstums­analysen)
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers ein­schließlich Retention, geringer Umfang
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers ein­schließlich Retention, mittlerer Umfang
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers ein­schließlich Retention, hoher Umfang
Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Re­gelbiss während der Wachstumsphase einschließ­lich Retention, geringer Umfang
Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Re­gelbiss während der Wachstumsphase einschließ­lich Retention, mittlerer Umfang
Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Re­gelbiss während der Wachstumsphase einschließ­lich Retention, hoher Umfang
Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch al­veolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachs­tumsphase einschließlich Retention, je Kiefer
Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel
Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Po­lieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes
Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme ortho­dontischer Hilfsmittel
Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes
Eingliederung eines Teilbogens
Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer
Eingliederung einer intra-/extraoralen Veranke­rung (z. B. Headgear)
Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktions­fähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehm­baren Behandlungsgeräten einschließlich Abfor­mung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig
Beratendes und belehrendes Gespräch mit An­weisungen zur Beseitigung von schädlichen Ge­wohnheiten und Dysfunktionen
Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) ein­schließlich Anweisung zum Gebrauch und Kon­trollen
Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiter­führung der Retention einschließlich kleiner Ände­rungen der Behandlungs- oder Retentionsgeräte, Therapiekontrolle der gesteuerten Extraktion, je Sitzung
Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z. B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer
Eingliederung von kieferorthopädischen Behand­lungsmitteln, je Kiefer
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeiti­gen Zahnverlustes (Offenhalten einer Lücke)
Beseitigung des Diastemas, als selbständige Leis­tung
Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zah­nes in den Zahnbogen, als selbständige Leistung