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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

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GOZ F. Prothetische Leistungen

  1. Das bei Leistungen nach diesem Gebührenverzeichnis verwendete Abformungsmaterial ist gesondert berechnungsfähig.
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Tangentialpräparation)
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brückenoder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Hohlkehl- und Stufenpräparation) oder Einlagefüllung
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn als Brücken oder Prothesenanker mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen oder -kasten oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der Kaufläche
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brü­cke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Wur­zelkappe mit Stift, gegebenenfalls zur Aufnahme einer Verbindungsvorrichtung oder anderer Ver­bindungselemente
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brü­cke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Tele­skopkrone, auch Konuskrone
Teilleistungen nach den Nummern 5000 bis 5040 Enden die Leistungen mit der Präparation der Brü­ckenpfeiler oder Prothesenanker mit Verbin­dungselementen oder der Abdrucknahme beim Implantat, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Teilleistungen nach den Nummern 5000 bis 5040: Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der jeweiligen Gebühr berech­nungsfähig.
Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brü­cke oder Prothese: Verbindung von Kronen oder Einlagefüllungen durch Brückenglieder, Prothe­senspannen oder Stege, je zu überbrückende Spanne oder Freiendsattel
Versorgung eines Lückengebisses durch eine zusammengesetzte Brücke oder Prothese, je Ver­bindungselement. Matrize und Patrize gelten als ein Verbindungselement.
Wiederherstellung der Funktion eines Verbin­dungselements nach der Nummer 5080
Erneuern des Sekundärteils einer Teleskopkrone einschließlich Abformung
Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung (pV)
Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung (pV)
Versorgung eines Lückengebisses mit Hilfe einer durch Adhäsivtechnik befestigten Brücke, für die erste zu überbrückende Spanne (A)
Versorgung eines Lückengebisses nach der Num­mer 5150, für jede weitere zu überbrückende Spanne (A)
Anatomische Abformung des Kiefers mit individu­ellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kie­ferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer
Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit indi­viduellem Löffel
Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit indi­viduellem Löffel
Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftele­menten einschließlich Einschleifen der Auflagen
Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen
Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine to­tale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Oberkiefer (TO)
Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine to­tale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer (TU)
Teilleistungen nach den Nummern 5200 und 5230
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (mit Ab­formung) einschließlich Halte- und Stützvorrichtungen
Teilunterfütterung einer Prothese
Vollständige Unterfütterung einer Prothese
Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließ­lich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer
Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließ­lich funktioneller Randgestaltung, im Unterkiefer
Vollständige Unterfütterung bei einer Defektpro­these einschließlich funktioneller Randgestaltung
Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens
Eingliederung einer Resektionsprothese zum Ver­schluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer
Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen