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GOÄ

Ä2321


Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens – gegebenenfalls einschließlich Wundversorgung


Punktzahl
227
Einfachsatz (1,0)
» 13,23 €
Regelsatz (2,3)
» 30,43 €
Höchstsatz (3,5)
» 46,31 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Fraktur

Leistungsinhalt:
  • Zugangsoperation
  • Einrichtung einer Fraktur des Gesichtsknochen
  • Blutungstillung
  • Primäre Wunderversorgung

  • Diese Leistung kann nach GOZ §6 Abs. 2 nur für Zahnärzte zur Behandlung von Kieferbrüchen berechnet werden.
  • Diese Gebühr beschreibt das Einrichten (die Repositionierung) eines Gesichtsknochen wie z. B. Oberkieferknochen oder Jochbein durch eine chirurgische Maßnahme.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie :
  1. Die Vergütungen sind nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte zu berechnen, soweit die Leistung nicht als selbstständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte enthalten ist und wenn die Leistungen, die der Zahnarzt erbringt, in den folgenden Abschnitten des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte aufgeführt sind: L I, L II unter den Nummern 2072 bis 2074, L III, L V unter den Nummern 2253 bis 2256 im Rahmen der Behandlung von Kieferbrüchen, L VI unter den Nummern 2321, 2355 und 2356 im Rahmen der Behandlung von Kieferbrüchen, L VII, L IX.

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