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Abrechnung: elektronische Patientenakte (ePA)

Online am 21. Mai 2025 um 16:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

Ä2181


Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks


Punktzahl
227
Einfachsatz (1,0)
» 13,23 €
Regelsatz (2,3)
» 30,43 €
Höchstsatz (3,5)
» 46,31 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Kiefergelenk, je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • manuelle Lockerung oder Streckung eines Kiefergelenkes
  • inkl. Dehnung eines Kiefergelenkes
  • ggf. durch apparative Maßnahmen

  • Diese Gebühr beschreibt die manuelle Lockerung oder Streckung sowie Dehnung eines Kiefergelenkes durch Manipulation mittels Öffnung, Dehnung, Translation und Krafteinwirkung zur Lockerung der Kiefergelenke.
  • Nicht berechenbar für die chirurgische durchgeführte Trennung von Verklebungen oder Verkrustungen im Kiefergelenk.
  • Kann auch für die Vorbereitung für eine eingeschränkte Traktionsbewegungen in der manuellen Funktionsdiagnostik (FAL) berechnet werden.
  • Nicht berechenbar für Luxation-Behandlungen bei ausgerenkten Kiefergelenken.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie :
  1. Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.
  2. Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.
  3. Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

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