x

Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

Ä2156


Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks


Punktzahl
463
Einfachsatz (1,0)
» 26,99 €
Regelsatz (2,3)
» 62,07 €
Höchstsatz (3,5)
» 94,45 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je vereitertes Kiefegelenk

Leistungsinhalt:
  • Zugang und Freilegung Kiefergelenk
  • Eröffnung vereitertes Kiefergelenk
  • Druckentlastung sowie Auslaufen von Flüssigkeiten
  • Durchspülen
  • Blutungsstillung
  • Primäre Wundversorgung

  • Diese Gebühr beschreibt die chirurgische Eröffnung (Inzision und damit die Druckentlastung) eines vereitertem Kiefergelenk.
  • Kann nicht nicht anderen chirurgischen Eingriffen am selben Kiefergelenk (z. B. weitere Inzisionen oder Entfernung von Fremdkörper) berechnet werden.
  • Nicht zusätzlich zur Punktion eines Gelenkes berechenbar.
  • Stabilisierungs- und Fixierungsmaßnahmen des Kiefergelenkes können zusätzlich berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie :
  1. Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.
  2. Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.
  3. Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

Fehlerteufel zugeschlagen?
Bitte melde uns den Fehler, für ein noch besseres DentClub Abrechnungsportal.