DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

Ä2009


Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers


Punktzahl
100
Einfachsatz (1,0)
» 5,83 €
Regelsatz (2,3)
» 13,41 €
Höchstsatz (3,5)
» 20,40 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Fremdkörper

Leistungsinhalt:
  • ggf. Zugangsschnitt (minimalinvasiv)
  • Entfernung tastbarer unter der Schleimhaut liegender Fremdkörper
  • Kompression der Wunde
  • Primäre Wundversorgung

 


  • Diese Gebühr beschreibt die chirurgische Entfernung eines fühlbaren unter der Schleimhaut liegenden Fremdkörpers (Fremdkörper definiert als nicht bestimmbarer Teil der z. B. durch Traumata entstanden ist).
  • Nicht berechenbar für Fremdmaterialien die zu therapeutischen Zwecken unter die Schleimhaut eingebracht wurden (z. B. Membran etc.) oder für die Entfernung von Nähten oder Klammern.
  • Kann auch berechnet werden für die Entfernung von Knochensequester oder disloziertes Zahnfragmente, wenn diese fühlbar unter der Schleimhaut liegen.
  • Nicht berechenbar für einen Fremdkörper, der aus der Schleimhaut herausragt. Hier kann die GOÄ Ä1508 berechnet werden.
  • Nicht berechenbar für Fremdkörper, die unter der Schleimhaut liegen aber nicht ertastbar sind.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie :
  1. Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

  1. Die Leistung kann nicht berechnet werden für die Entfernung von Materialien, die zu therapeutischen Zwecken unter die Körperoberfläche eingebracht wurden, sondern nur für die Entfernung von echten Fremdkörpern, z. B. im zahnärztlichen Bereich Füllungsreste, Abdruckmaterialpartikel etc.
  2. Die Leistung kann grundsätzlich für mehrere separat entfernte Fremdkörper je Fremdkörper berechnet werden, sofern ein weiterer Zugang geschaffen werden muss oder kein direkter räumlicher Zusammenhang besteht.
  3. Die Berechnung eines OP-Zuschlags ist nicht möglich.
Quelle: Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den (Landes-)Zahnärztekammern (Aktualisierter Stand Januar 2025). Link zum Kommentar: https://www.bzaek.de/goz/goz-kommentar/
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