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Webinar

Abrechnung elektronische Patientenakte (ePA)

Online am 11. Februar 2026 um 16:00 Uhr

GOÄ

Ä380


Epikutantest je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)


Punktzahl
30
Einfachsatz (1,0)
» 1,75 €
Regelsatz (2,3)
» 4,02 €
Höchstsatz (3,5)
» 6,12 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je 1. bis 30. Test, je Behandlungsfall

Leistungsinhalt:
  • Epikutantest durch Testläppchen, -pflaster oder -plättchen, durch Auftragen von Substanzen
  • bis zu 30 Testungen
  • Beobachtung während der Testung
  • Auswertung/Ablesen von Hautrötungsgrad sowie Papel- oder Blasenreaktion
  • Nachbeobachtungen am Tag

  • Kann auch für diagnostische Epikutantest (auf der Schleimhaut) von Füllungs- oder Prothesenmaterialien sowie auch für schleimhautbehandelnde Medikamente oder Fluoridmaterialien berechnet werden.
  • Wenn Testläppchen mit Prothesenmaterial oder Kunststoffersatzmaterial im Labor hergestellt werden, kann dies zusätzlich gemäß GOZ § 9 berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen :
  1. Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
  2. Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.
  3. Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den Nummern 1 und 2 und die gegebenenfalls erforderliche Eintragung in den Impfpaß nicht berechnungsfähig.
  4. Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395 und 396 sind die Kosten abgegolten.
  5. Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 393, 394, 397 und 398 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.

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