GOÄ

Ä373


Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk


Punktzahl
250
Einfachsatz (1,0)
» 14,57 €
Regelsatz (2,3)
» 33,52 €
Höchstsatz (3,5)
» 51,00 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Einbringung eines Kontrastmittels

Leistungsinhalt:
  • Sondierungen , Injektionen, Punktionen eines Gelenkes
  • Einbringung des Kontrastmittels
  • Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen
  • Entfernung des Kontrastmittels
  • Wundnähte

  • Diese Gebühr beschreibt das Einbringen eines Kontrastmittels als diagnostische Maßnahme für eine Röntgenuntersuchung in ein Gelenk (z. B. Kiefergelenk).
  • Jede Art von Röntgenaufnahmen sowie DVT können zusätzlich berechnet werden.
  • Kann nicht für die radiologische Kontrolle der richtigen Lage eines Katheters berechnet werden.
  • Materialkosten für das Kontrastmittel könne nicht zusätzlich berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen :
  1. Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.

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