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Webinar

Abrechnung PAR – Leistungen in der GKV & PKV

Online am 14. Januar 2026 um 14:00 Uhr

GOÄ

Ä370


Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln – gegebenenfalls intraoperativ


Punktzahl
200
Einfachsatz (1,0)
» 11,66 €
Regelsatz (2,3)
» 26,81 €
Höchstsatz (3,5)
» 40,80 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Einbringung eines Kontrastmittels

Leistungsinhalt:
  • Sondierungen , Injektionen, Punktionen natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln
  • Einbringung des Kontrastmittels
  • Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen
  • Entfernung des Kontrastmittels
  • Wundnähte

  • Diese Gebühr beschreibt das Einbringen eines Kontrastmittels als diagnostische Maßnahme für eine Röntgenuntersuchung in natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln.
  • Jede Art von Röntgenaufnahmen sowie DVT können zusätzlich berechnet werden.
  • Kann nicht für das Einbringen von Guttaperchastiften oder Messinstrumenten für die Messaufnahme bei einer Wurzelbehandlung berechnet werden.
  • Materialkosten für das Kontrastmittel könne nicht zusätzlich berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen :
  1. Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.

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