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GOÄ

Ä303


Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile


Punktzahl
80
Einfachsatz (1,0)
» 4,66 €
Regelsatz (2,3)
» 10,72 €
Höchstsatz (3,5)
» 16,32 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Punktion

Leistungsinhalt:
  • Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
  • inkl. Injektionen, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z.B. von Blut, Liquor, Gewebe
  • Versorgung der Einstichstelle

  • Diese Gebühr kann für eine invasive Punktion mit minimalinvasivem Eindringen in oberflächliches Gewebe einer Speicheldrüse, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses berechnet werden.
  • Kann auch als therapeutischen Gründen durch Absaugen von Flüssigkeiten von Speicheldrüsen etc. berechnet werden.
  • Kann auch als diagnostischen Gründen durch Probepunktion oder Biopsie als Gewebeprobe berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen :
  1. Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören die damit im Zusammenhang stehenden Injektionen, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z.B. von Blut, Liquor, Gewebe.

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