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Abrechnung: elektronische Patientenakte (ePA)

Online am 21. Mai 2025 um 16:00 Uhr

GOÄ

Ä297


Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung


Punktzahl
45
Einfachsatz (1,0)
» 2,62 €
Regelsatz (2,3)
» 6,03 €
Höchstsatz (3,5)
» 9,18 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Abstrichentnahme

Leistungsinhalt:
  • Zytologische Entnahme als Abstrich
  • Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung
  • ggf.einschließlich Fixierung

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
  • Diese Gebühr beschreibt die zytologische Entnahme (z. B. Körperzellen zur Krebsvorsorge) durch Abstrich z. B. als Zunge- oder Schleimhautabstrich.
  • Die Entnahme eines zytologischen Abstriches kann durch eine Bürste, einem Wattestäbchen, einem Spatel (z.B. Holzspatel) oder speziellen Abstrichentnahmesystemen entnommen werden.
  • Mit dieser Leitung sind alle Materialien, inkl. Aufbereitung und Fixierung abgegolten.
  • Die Kosten für die zytologische Untersuchung durch ein zytologisches Labor kann gesondert berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen :
  1. Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
  2. Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden.
  3. Die Leistungen nach Nummer 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig.
  4. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus.
  5. Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach den Nummern 270 bis 287 und mit den Gebühren abgegolten.
  6. Die Leistungen nach den Nummern 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

DentClub.Praxistool

GOÄ ⇄ BEMA Benchmark

Der GOÄ-Bema-Honorarvergleich gibt einen ungefähren Überblick, zu welchem Faktor eine GOÄ-Gebührenziffer abgerechnet werden müsste, damit diese ein Honorar entspricht wie der jeweiligen Bema-Position.
BEMA 05
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ Ä297 (9,7)
GOÄ Ziffer:
Ä297 - Entnahme zytologisches Abstrichmaterial

Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung

Faktor 9,7*
25,44 €
Abrechenbar
je Abstrichentnahme
BEMA Referenz:
05 - Zellmaterial Mundhöhle (Zytologisch)

Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschließlich Materialkosten

Honorar
ca. 25,35 €*
Abrechenbar
je Abstrich zu Frühdiagnostik v.a. Karzinom, je 12 Monate bei Leukoplakie, Erythroplakie
*Brechnungsgrundlage: BEMA Punktwert (1,2675) KZV-NR vom 01.01.2025.
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