Zuschlag zu Leistungen nach den Nummern Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr
In der zahnmedizinischen Ökonomie stellt das Abrechnungsmanagement einen kritischen Erfolgsfaktor für Zahnarztpraxen dar. Die Komplexität des dualen Abrechnungssystems (BEMA sowie...
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In dieser Fortbildung lernst Du, wie Du sicher die vertragszahnärztliche Abrechnung durch BEMA-Gebühren im Zusammenhang mit der Eintragung und Verarbeitung...
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Die Richtlinie für die systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-RL) ist seit Juli 2021 fester Bestandteil der vertragszahnärztlichen...
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