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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

GOÄ

K2


Zuschlag zu Leistungen nach den Nummern Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr


Punktzahl
120
Einfachsatz (1,0)
» 6,99 €
Fachgebiete
Faktorsteigerung nach BEMA-Niveau*
BEMA 165
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ K2 (2,6)
Abrechenbar:
  • je Inanspruchnahme

Leistungsinhalt:
  • Zuschlag für Besuche und Visiten
  • bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

  • Nur berechenbar wenn mindestes eine GOÄ Leistung nach Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 erbracht wird.
  • Nicht berechenbar mit Zuschlägen gleicher Leistungsinhalte.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen :
  1. Die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
  2. Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
  3. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und 60 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden.
  4. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 nicht berechnet werden.
  5. Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.

DentClub.Praxistool

GOÄ ⇄ BEMA Benchmark

Der GOÄ-Bema-Honorarvergleich gibt einen ungefähren Überblick, zu welchem Faktor eine GOÄ-Gebührenziffer abgerechnet werden müsste, damit diese ein Honorar entspricht wie der jeweiligen Bema-Position.
BEMA 165
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ K2 (2,6)
GOÄ Ziffer:
K2 - Zuschlag für Kind unter 4 Jahren (Ä45-Ä56)

Zuschlag zu Leistungen nach den Nummern Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

Faktor 2,6*
18,19 €
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
BEMA Referenz:
165 - Zuschlag Besuchen Kindern bis 4 Lebensjahr (ZKi)

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr

Honorar
ca. 17,75 €*
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
*Brechnungsgrundlage: BEMA Punktwert (1,2675) KZV-NR vom 01.01.2025.
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