Zuschlag zu Leistungen nach den Nummern Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr
Die Richtlinie für die systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-RL) ist seit Juli 2021 fester Bestandteil der vertragszahnärztlichen...
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Die Berechnung von Reparaturen von Zahnersatz ist häufig eine Herausforderung, da sich viele Zahnarztpraxen unsicher bei der korrekten Abrechnung fühlen....
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In der zahnmedizinischen Ökonomie stellt das Abrechnungsmanagement einen kritischen Erfolgsfaktor für Zahnarztpraxen dar. Die Komplexität des dualen Abrechnungssystems (BEMA sowie...
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