x

Webinar

Abrechnung Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Online am 25. Februar 2026 um 14:00 Uhr

GOÄ

K2


Zuschlag zu Leistungen nach den Nummern Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr


Punktzahl
120
Einfachsatz (1,0)
» 6,99 €
Fachgebiete
Faktorsteigerung nach BEMA-Niveau*
BEMA 165
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ K2 (2,7)
Abrechenbar:
  • je Inanspruchnahme

Leistungsinhalt:
  • Zuschlag für Besuche und Visiten
  • bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

  • Nur berechenbar wenn mindestes eine GOÄ Leistung nach Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 erbracht wird.
  • Nicht berechenbar mit Zuschlägen gleicher Leistungsinhalte.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen :
  1. Die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
  2. Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
  3. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und 60 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden.
  4. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 nicht berechnet werden.
  5. Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.

DentClub.Praxistool

GOÄ ⇄ BEMA Benchmark

Der GOÄ-Bema-Honorarvergleich gibt einen ungefähren Überblick, zu welchem Faktor eine GOÄ-Gebührenziffer abgerechnet werden müsste, damit diese ein Honorar entspricht wie der jeweiligen Bema-Position.
BEMA 165
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ K2 (2,7)
GOÄ Ziffer:
K2 - Zuschlag für Kind unter 4 Jahren (Ä45-Ä56)

Zuschlag zu Leistungen nach den Nummern Ä45, Ä46, Ä48, Ä50, Ä51, Ä55 oder Ä56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

Faktor 2,7*
18,89 €
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
BEMA Referenz:
165 - Zuschlag Besuchen Kindern bis 4 Lebensjahr (ZKi)

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr

Honorar
ca. 18,53 €*
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
*Brechnungsgrundlage: BEMA Punktwert (1,3234) KZV-NR vom 01.01.2025.
Fehlerteufel zugeschlagen?
Bitte melde uns den Fehler, für ein noch besseres DentClub Abrechnungsportal.

DentClub Campus

DentClubCampus Fortbildung
Online

Abrechnung PAR – Leistungen in der GKV & PKV

Die Richtlinie für die systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-RL) ist seit Juli 2021 fester Bestandteil der vertragszahnärztlichen...

Mehr Informationen
DentClubCampus Fortbildung
Online

Abrechnung Reparaturen am Zahnersatz

Die Berechnung von Reparaturen von Zahnersatz ist häufig eine Herausforderung, da sich viele Zahnarztpraxen unsicher bei der korrekten Abrechnung fühlen....

Mehr Informationen
DentClubCampus Fortbildung
Köln/Bonn

Abrechnungsmanager/-in ZFA

In der zahnmedizinischen Ökonomie stellt das Abrechnungsmanagement einen kritischen Erfolgsfaktor für Zahnarztpraxen dar. Die Komplexität des dualen Abrechnungssystems (BEMA sowie...

Mehr Informationen