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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

H


Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen


Punktzahl
340
Einfachsatz (1,0)
» 19,82 €
Fachgebiete
Faktorsteigerung nach BEMA-Niveau*
BEMA 161d
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ H (2,5)
Abrechenbar:
  • je Inanspruchnahme

Leistungsinhalt:
  • Zuschlag für eine Besuche, Verweilen
  • vor oder nach oder während der Sprechstunde, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen

Abrechnungsbestimmungen:
  • Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, darf neben dem Zuschlag nach Buchstabe H ein Zuschlag nach Buchstabe F oder G berechnet werden.
  • Der Zuschlag nach Buchstabe H ist neben den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfähig.
  • Kann nicht neben anderen Zuschläge nach GOÄ A – D, K1 sowie F-H für Besuche, Konsilien, etc. zur Unzeit, am Samstag, Sonn-/Feiertag berechnet werden.
  • Cave: Die Zuschläge GOÄ E – J und GOÄ K2 dürfen mit GOÄ Ä51 nur zur hälfte (1/2) berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen :
  1. Die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
  2. Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
  3. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und 60 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden.
  4. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 nicht berechnet werden.
  5. Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.

DentClub.Praxistool

GOÄ ⇄ BEMA Benchmark

Der GOÄ-Bema-Honorarvergleich gibt einen ungefähren Überblick, zu welchem Faktor eine GOÄ-Gebührenziffer abgerechnet werden müsste, damit diese ein Honorar entspricht wie der jeweiligen Bema-Position.
BEMA 161d
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ H (2,5)
GOÄ Ziffer:
H - Zuschlag für Samstag, Sonn- oder Feiertagen (Ä50-Ä62)

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen

Faktor 2,5*
49,54 €
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
BEMA Referenz:
161d - Zuschlag Besuche Sonn- & Feiertag (ZBs1d)

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr durchgeführte Besuche

Honorar
ca. 48,17 €*
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
*Brechnungsgrundlage: BEMA Punktwert (1,2675) KZV-NR vom 01.01.2025.
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