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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

F


Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen


Punktzahl
260
Einfachsatz (1,0)
» 15,15 €
Fachgebiete
Faktorsteigerung nach BEMA-Niveau*
BEMA 161b
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ F (2,5)
Abrechenbar:
  • je Inanspruchnahme

Leistungsinhalt:
  • Zuschlag für Besuche, oder Verweilen etc.
  • vor oder nach der Sprechstunde, innerhalb der Zeit von 6 Uhr bis 8 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Der Zuschlag nach Buchstabe F ist neben den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfähig.
  • Berechenbar nur für den Zuschlag außerhalb der Sprechzeiten innerhalb der Zeit von 6 Uhr bis 8 Uhr und 20 Uhr bis 22 Uhr zu den Gebührennummern nach GOÄ Ä50, Ä51, Ä55, Ä56, Ä60, Ä61 und Ä62.
  • Kann nicht neben anderen Zuschläge nach GOÄ A – D, K1 sowie F-H für Besuche, Konsilien, etc. zur Unzeit, am Samstag, Sonn-/Feiertag berechnet werden.
  • Cave: Die Zuschläge GOÄ E – J und GOÄ K2 dürfen mit der GOÄ Ä51 nur zur hälfte (1/2) berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen :
  1. Die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
  2. Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
  3. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und 60 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden.
  4. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 nicht berechnet werden.
  5. Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.

DentClub.Praxistool

GOÄ ⇄ BEMA Benchmark

Der GOÄ-Bema-Honorarvergleich gibt einen ungefähren Überblick, zu welchem Faktor eine GOÄ-Gebührenziffer abgerechnet werden müsste, damit diese ein Honorar entspricht wie der jeweiligen Bema-Position.
BEMA 161b
1,0
2,3
3,5
5,0
7,5
10,0
GOÄ F (2,5)
GOÄ Ziffer:
F - Zuschlag außerhalb der Sprechstunde (20-22/6-8 Uhr), (Ä50-Ä62)

Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen

Faktor 2,5*
37,89 €
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
BEMA Referenz:
161b - Zuschlag für außerhalb Sprechzeit Besuche (ZBs1b)

Zuschlag für Montag bis Freitag in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr durchgeführte Besuche

Honorar
ca. 36,76 €*
Abrechenbar
je Inanspruchnahme
*Brechnungsgrundlage: BEMA Punktwert (1,2675) KZV-NR vom 01.01.2025.
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