GOÄ

Ä95


Schreibgebühr, je angefangene DIN-A4-Seite


Punktzahl
60
Einfachsatz (1,0)
» 3,50 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je angefangene DIN-A4-Seite bei GOÄ Ä80 oder Ä85

Leistungsinhalt:
  • Zuschlag als Schreibgebühr, je angefangene DIN-A4-Seite

Abrechnungsbestimmungen:
  • Die Schreibgebühren nach den Nummern 0095 und 0096 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 0080, 0085 und 0090 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
  • Diese Gebühr kann nur für eine gutachterliche Äußerung nach GOÄ Ä80 oder Ä85 je angefangene geschriebene DIN-A4-Seite berechnet werden.
  • Nicht berechenbar für Gerichtsgutachten als Bestellter Gutachter, hier gilt das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“ (JVEG) mit abweichenden Schreibgebühren.
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