DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

Ä61


Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde


Punktzahl
130
Einfachsatz (1,0)
» 7,58 €
Regelsatz (2,3)
» 17,43 €
Höchstsatz (3,5)
» 26,52 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je angefangene halbe Stunde

Leistungsinhalt:
  • Beistand bei nichtoperativen Maßnahmen eines anderen Arztes

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Leistung nach Nummer 61 ist neben anderen Leistungen nicht berechnungsfähig.
  2. Die Nummer 61 gilt nicht für Ärzte, die zur Ausführung einer Narkose hinzugezogen werden.
  3. Die Leistung nach Nummer 61 darf nicht berechnet werden, wenn die Assistenz durch nicht liquidationsberechtigte Ärzte erfolgt.
  • Kann berechnet werden je liquidationsberechtigter Zahnarzt für eine notwendige zahnärztliche Assistenzleistung als Unterstützung eines anderen liquidationsberechtigter Arztes/Zahnarzt.
  • Kann nur berechnet werden, wenn zeitgleich keine eigenständige oder selbständige zahnärztliche Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Kann nicht berechnet werden als Assistent bei Narkoseärzten zur einer Intubationsnarkose oder allgemeinen Anästhesie.
  • Nicht berechenbar bei einer Assistenz bei nichtärztlichen Personal, Pflegepersonal oder Heilpraktikern sowie Osteopathen.
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