- Neben der Leistung nach Nummer 55 sind die Leistungen nach den Nummern 56, 60 und/oder 833 nicht berechnungsfähig.
Beschluss Nr. 38:
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten, persönlich oder fernmündlich
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