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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

Ä55


Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme


Punktzahl
500
Einfachsatz (1,0)
» 29,14 €
Regelsatz (2,3)
» 67,03 €
Höchstsatz (3,5)
» 102,00 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je zahnärztliche Begleitung eines Patienten

Leistungsinhalt:
  • Medizinische Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Zahnarzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung
  • ggf. einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme (Konsil, Organisation eines Transportfahrzeuges oder Rettungswagen etc.)

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Neben der Leistung nach Nummer 55 sind die Leistungen nach den Nummern 56, 60 und/oder 833 nicht berechnungsfähig.
  • Kann nur berechnet werden, wenn die Begleitung und Überwachung des Patienten durch einen Zahnarzt, aufgrund von medizinischen Situationen (Indikation notwendig) bis zur Klinik unmittelbar erfordert muss.
  • Nicht für die reine Abwicklung mit einen Rettungswagen, Notfallsanitäter oder die Abwicklung für die stationäre Aufnahme im Krankenhaus berechenbar.
  • Das Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen kann nicht zusätzlich berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen :
  1. Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.

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