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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

GOÄ

Ä2123


Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks


Punktzahl
1110
Einfachsatz (1,0)
» 64,70 €
Regelsatz (2,3)
» 148,81 €
Höchstsatz (3,5)
» 226,45 €
Fachgebiete
DentClub.Praxistool

Faktor-€-Rechner

Abrechenbar:
  • je Resektion, je Kiefergelenk

Leistungsinhalt:
  • Freilegen des Kiefergelenkes
  • Resektion des Kiefergelenkes
  • Blutstillung
  • Primäre Wundversorgung

  • Diese Gebühr beschreibt die chirurgische Resektion (vollständige Entfernung eines Kiefergelenks) vor z. B. Rekonstruktion des Gelenks oder vor Einsetzen einer totalen Endoprothese (Kiefergelenksprothese, Kiefergelenksimplantat etc.).
  • Diese Leistung ist nicht für ambulante Eingriffe vorgesehen und löst somit keinen OP-Zuschlag aus.
  • Nicht berechenbar neben und für eine Arthroplastik (Wiederherstellung der Gelenkfunktion, Glättung des Gelenkköpfchens etc.).
  • Stabilisierungs- und Fixierungsmaßnahmen des entfernten Kiefergelenkes können zusätzlich berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach GOZ Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie :
  1. Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.
  2. Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.
  3. Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

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