DentClub Abrechnungsportal

BEMA

98h/2


Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen – bei Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen


Bewertungszahl
50
Betrag in Euro*
» 59,22 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Prothese, je Kiefer

Leistungsinhalt:
  • Verwendung von mindestens 2 Halte- und Stützvorrichtungen nach Nr. 96 oder Nr. 98g

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach der Nr. 98h ist eine ergänzende Position zur Leistung nach Nr. 96 und ist deshalb nur im Zusammenhang mit dieser Nummer abrechnungsfähig.
  2. Eine Leistung nach der Nr. 98h kann je Kiefer nur einmal abgerechnet werden.
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