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Webinar

Abrechnung elektronische Patientenakte (ePA)

Online am 11. Februar 2026 um 16:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

98h/1


Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen – bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung


Bewertungszahl
29
Betrag in Euro*
» 34,35 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Prothese, je Kiefer

Leistungsinhalt:
  • Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung nach Nr. 96 (nicht Interims) oder Nr. 98g zusätzlich

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach der Nr. 98h ist eine ergänzende Position zur Leistung nach Nr. 96 und ist deshalb nur im Zusammenhang mit dieser Nummer abrechnungsfähig.
  2. Eine Leistung nach der Nr. 98h kann je Kiefer nur einmal abgerechnet werden.
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