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Webinar

Abrechnung Wurzelkanalbehandlungen in der GKV und PKV

Online am 06. Mai 2026 um 14:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

98d


Intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage


Bewertungszahl
23
Betrag in Euro*
» 27,24 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Stützstiftregistrierung

Leistungsinhalt:
  • Intraorale Stützstiftregistrierung

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach der Nr. 98d ist nur neben der Leistung nach Nr. 97 (Totalprothese, Cover-Denture-Prothese) abrechnungsfähig, auch auf implantatgestützten Totalprothesen im Ober- und Unterkiefer, wenn die Lagebeziehung von Unterkiefer zu Oberkiefer mit einfacheren Methoden nicht reproduzierbar ermittelt werden kann.
  2. Material- und Laboratoriumskosten sind gesondert abrechnungsfähig.
  3. Bei der Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine implantatgetragene totale Prothese in den vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Ausnahmefällen ist die Nr. 98d abrechenbar und bei der Abrechnung als Nr. 98d i zu kennzeichnen.
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