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BEMA

96a


Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschließlich einfacher Haltevorrichtungen, zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen


Bewertungszahl
57
Betrag in Euro*
» 67,51 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je partielle Prothese (1 bis 4 ersetzte Zähne)

Leistungsinhalt:
  • Anatomische Abformung (auch des Gegenkiefers)
  • einfache Bissnahme
  • Farbbestimmung
  • An- und Einproben
  • Eingliedern
  • Nachbehandlung

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Ein fehlender Weisheitszahn ist als zu ersetzender, fehlender Zahn nur dann mitzuzählen, wenn sein Gebiet in die prothetische Versorgung einbezogen wird. Ist der Zahn 7 vorhanden, dann ist der Weisheitszahn nicht mitzuzählen.
  2. Die definitive Versorgung mit einer rein schleimhautgetragenen Prothese bedarf einer besonderen Begründung.
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