DentClub Abrechnungsportal

BEMA

95c


Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken, Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen


Bewertungszahl
36
Betrag in Euro*
» 42,64 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Brücke, je Facette, je Verblendschale

Leistungsinhalt:
  • Wiederherstellung der Funktion von Brücken (nur im Verblendbereich)
  • ggf. notwendige Abdrücke
  • Einfache Reinigung der präparierten Zahnstümpfe und des zahntechnischen Werkstückes
  • Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette
  • Erneuerung oder Wiedereinsetzen Verblendschale oder dergleichen
  • Anproben
  • Okklusionskontrolle

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach der Nr. 95 d kann höchstens dreimal je Brücke abgerechnet werden.
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