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Weiterbildung

Abrechnungsmanager/-in ZFA

Köln/Bonn am 20. April 2026 um Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

95c


Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken und provisorischen Brücken, Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen


Bewertungszahl
36
Betrag in Euro*
» 42,64 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Brücke, je Facette, je Verblendschale

Leistungsinhalt:
  • Wiederherstellung der Funktion von Brücken (nur im Verblendbereich)
  • ggf. notwendige Abdrücke
  • Einfache Reinigung der präparierten Zahnstümpfe und des zahntechnischen Werkstückes
  • Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette
  • Erneuerung oder Wiedereinsetzen Verblendschale oder dergleichen
  • Anproben
  • Okklusionskontrolle

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach der Nr. 95 d kann höchstens dreimal je Brücke abgerechnet werden.
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