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BEMA

91e


Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken mit disparallelen Pfeilern zusätzlich zu den Nrn. 91 a bis c


Bewertungszahl
43
Betrag in Euro*
» 50,93 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Brückenspanne

Leistungsinhalt:
  • An- und Einprobe
  • Eingliederung einer zweigeteilten Brückenversorgung mit Geschiebe
  • Kontrolle und Adjustierung der statischen und dynamischen Okklusion

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Mit den Leistungen nach den Nrn. 91 und 92 sind folgende Leistungen abgegolten: Präparation, ggf. Farbbestimmung, Bissnahme, Abformung, Einprobe, Einzementieren, Kontrolle und Adjustierung der statischen und dynamischen Okklusion.
  2. Gegossene Einlagefüllungen als Brückenanker sind nicht abrechnungsfähig.
  3. Für die Erneuerung des Primär- oder Sekundärteils einer Teleskopoder Konuskrone ist bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung einer Prothese oder abnehmbaren Brücke die halbe Gebühr für die Nr. 91 d abzurechnen.
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