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BEMA

91b


Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke, bei Verwendung von Teleskopkronen im Zusammenhang mit einer herausnehmbaren Prothese, Vestibulär verblendete Verblendkrone


Bewertungszahl
128
Betrag in Euro*
» 151,60 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Pfeilerzahn

Leistungsinhalt:
  • Präparation des Zahnstumpfes
  • ggf. Farbbestimmung
  • einfache Bissnahme
  • klinische Abformung
  • Einprobe
  • Einzementieren und Zementrestentfernung
  • Kontrolle und Adjustierung der statischen und dynamischen Okklusion

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Mit den Leistungen nach den Nrn. 91 und 92 sind folgende Leistungen abgegolten: Präparation, ggf. Farbbestimmung, Bissnahme, Abformung, Einprobe, Einzementieren, Kontrolle und Adjustierung der statischen und dynamischen Okklusion.
  2. Gegossene Einlagefüllungen als Brückenanker sind nicht abrechnungsfähig.
  3. Für die Erneuerung des Primär- oder Sekundärteils einer Teleskopoder Konuskrone ist bei Neuanfertigung oder Wiederherstellung einer Prothese oder abnehmbaren Brücke die halbe Gebühr für die Nr. 91 d abzurechnen.
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