DentClub Abrechnungsportal

BEMA

89


Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen vor Eingliederung von Prothesen und Brücken


Bewertungszahl
16
Betrag in Euro*
» 18,95 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Heil- und Kostenplan, je Behandlungsfall

Leistungsinhalt:
  • Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen durch Einschleifen
  • Okklusionskontrolle
  • Politur

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 89 kann nur einmal je Heil- und Kostenplan abgerechnet werden. Sie kann nicht für das Einschleifen zur Aufnahme von Halte- und Stützvorrichtungen abgerechnet werden. Sie kann auch neben Leistungen nach den Nrn. 91 und 92 abgerechnet werden.
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