DentClub Abrechnungsportal

BEMA

24a


Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen


Bewertungszahl
25
Betrag in Euro*
» 29,61 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Krone, je Teilkrone, je Teleskopkrone

Leistungsinhalt:
  • Vorbereiten Zahnstumpf vor Wiedereingliederung
  • ggf. Abformung
  • Einproben und Adjustierung der statischen und dynamischen Okklusion
  • Wiedereinsetzen einer Krone, (auch Teleskop-, Konuskrone)
  • Wiedereinsetzen eines gegossenen Stiftaufbaues, eines Schraubenaufbaus
  • Überschussentfernung und Kontrolle

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 24 c kann höchstens dreimal je Krone abgerechnet werden. Im Heil- und Kostenplan kann sie in der Gebührenvorausberechnung nicht angesetzt werden.
  2. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Einzelkronen auf Implantaten sind in den vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Ausnahmefällen nach Nrn. 24 a, 24 b und 24 c abrechnungsfähig und bei der Abrechnung als Nr. 24 a i, 24 b i und Nr. 24 c i zu kennzeichnen.
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