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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

18b


Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig


Bewertungszahl
80
Betrag in Euro*
» 90,43 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Zahn

Leistungsinhalt:
  • Präparation Zahnstumpfes zur Aufnahme eines gegossenen Stiftaufbaus
  • Intrakanaläre Präperation und Einsetzten Abformstift
  • klinische Abformungen
  • Einsetzten eines gegossenen Stiftaufbaus
  • Kontrolle

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 18 kann nur einmal je Zahn abgerechnet werden.
  2. Neben einer Leistung nach Nr. 18 a kann eine Leistung nach Nrn. 13 a oder b für das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone abgerechnet werden.
  3. Eine Leistung nach Nr. 18 kann nur in Verbindung mit Leistungen nach den Nrn. 20 und 91 abgerechnet werden. Ausnahmen sind zu begründen.
  4. Eine Leistung nach Nr. 18 kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, abgerechnet werden, auch wenn sie im Heil- und Kostenplan in der Gebührenvorausberechnung nicht angegeben war.
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