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BEMA

18a


Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal, durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig


Bewertungszahl
50
Betrag in Euro*
» 59,22 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Zahn

Leistungsinhalt:
  • Präparation Zahnstumpfes zur Aufnahme eines konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau
  • Intrakanaläre Präperation für den Stift oder Schraube
  • Einsetzten eines konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau
  • Kontrolle

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 18 kann nur einmal je Zahn abgerechnet werden.
  2. Neben einer Leistung nach Nr. 18 a kann eine Leistung nach Nrn. 13 a oder b für das Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone abgerechnet werden.
  3. Eine Leistung nach Nr. 18 kann nur in Verbindung mit Leistungen nach den Nrn. 20 und 91 abgerechnet werden. Ausnahmen sind zu begründen.
  4. Eine Leistung nach Nr. 18 kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, abgerechnet werden, auch wenn sie im Heil- und Kostenplan in der Gebührenvorausberechnung nicht angegeben war.
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