DentClub Abrechnungsportal

BEMA

UPTg


Unterstützende Parodontitistherapie, Untersuchung des Parodontalzustands


Bewertungszahl
32
Betrag in Euro*
» 42,35 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Behandlungsfall

Leistungsinhalt:
  • Aufnahme klinischen Befunds: Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall
  • ggf. röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter)
  • Diagnostischer Vergleich: Befunddaten mit den Befunddaten des Parodontalstatus und Evaluationbefund vergleichen
  • Beratung weiteres Vorgehen

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Untersuchung des Parodontalzustands, die hierzu notwendige Dokumentation des klinischen Befunds umfasst die Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall, den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Die erhobenen Befunddaten werden mit den Befunddaten der Untersuchung nach Nr. BEV oder nach Nr. UPT d verglichen. Dem Versicherten werden die Ergebnisse erläutert und es wird mit ihm das weitere Vorgehen besprochen.
  2. Die Leistung nach Nr. UPT g kann mit einem Mindestabstand von zehn Monaten zur Erbringung der ersten UPT-Leistung einmal erbracht werden; bei Grad B mit einem Mindestabstand von fünf Monaten, bei Grad C mit einem Mindestabstand von drei Monaten zur zuletzt erbrachten Leistung nach UPT d.
Berechnungsbestimmungen nach BEMA:
  1. Die Evaluation der parodontalen Befunde im Rahmen der systematischen Parodontitistherapie erfolgt grundsätzlich drei bis sechs Monate nach Beendigung der Antiinfektiösen Therapie gemäß Nr. AIT. Im Falle eines gegebenenfalls erforderlichen offenen Vorgehens erfolgt eine weitere Evaluation grundsätzlich drei bis sechs Monate nach Beendigung der Chirurgischen Therapie gemäß Nr. CPT.
  2. Die Dokumentation des klinischen Befunds umfasst die Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall, den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Die erhobenen Befunddaten werden mit den Befunddaten des Parodontalstatus verglichen. Dem Versicherten wird der Nutzen der UPTMaßnahmen erläutert und es wird mit ihm das weitere Vorgehen besprochen.
  3. Neben der Leistung nach Nr. BEV kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.

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