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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

UPTe


Unterstützende Parodontitistherapie, Subgingivale Instrumentierung je einwurzeligem Zahn


Bewertungszahl
5
Betrag in Euro*
» 6,34 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je einwurzeligen Zahn, je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Subgingivale Instrumentierung
  • Entfernung aller subgingivalen weichen und harten Beläge (Biofilm und Konkremente)
  • Verwendung von Handinstrumenten (Küretten) oder maschinelle Instrumente (Ultraschall)
  • Taschenspülung

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je einwurzeligem Zahn.
Berechnungsbestimmungen nach BEMA:
  1. Die Evaluation der parodontalen Befunde im Rahmen der systematischen Parodontitistherapie erfolgt grundsätzlich drei bis sechs Monate nach Beendigung der Antiinfektiösen Therapie gemäß Nr. AIT. Im Falle eines gegebenenfalls erforderlichen offenen Vorgehens erfolgt eine weitere Evaluation grundsätzlich drei bis sechs Monate nach Beendigung der Chirurgischen Therapie gemäß Nr. CPT.
  2. Die Dokumentation des klinischen Befunds umfasst die Sondierungstiefen und die Sondierungsblutung, die Zahnlockerung, den Furkationsbefall, den röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter). Die erhobenen Befunddaten werden mit den Befunddaten des Parodontalstatus verglichen. Dem Versicherten wird der Nutzen der UPTMaßnahmen erläutert und es wird mit ihm das weitere Vorgehen besprochen.
  3. Neben der Leistung nach Nr. BEV kann eine Leistung nach Nr. Ä1 in derselben Sitzung nicht abgerechnet werden.

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