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BEMA

131b


Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier) bei spätem Behandlungsbeginn, wenn der Wachstumshöhepunkt überschritten ist und die Bisslagekorrektur mit konventionellen Maßnahmen nicht erreicht werden kann, je Seite


Bewertungszahl
50
Betrag in Euro*
» 55,00 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Apparatur

Leistungsinhalt:
  • Eingliederung und Ausgliederung einer festsitzenden Apparatur zur Bisslagekorrektur (Herbstscharnier)

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Neben der Leistung nach Nr. 131b ist eine Leistung nach Nr. 126b bis zu viermal abrechenbar. Material- und Laborkosten können gesondert abgerechnet werden.
Zusätzlich abrechenbar:
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