DentClub Abrechnungsportal

BEMA

125


Maßnahmen zur Wiederherstellung von Behandlungsmitteln einschließlich Wiedereinfügen, je Kiefer


Bewertungszahl
30
Betrag in Euro*
» 33,00 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Kiefer

Leistungsinhalt:
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung von Draht- oder Basisteilen

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 125 kann neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 abgerechnet werden, wenn ein Behandlungsmittel wiederhergestellt wird.
  2. Die Wiederherstellung nach Nr. 125 bezieht sich nur auf Draht- oder Basisteile je Behandlungsgerät. Die Änderung von Behandlungsmitteln ist mit den Gebühren nach den Nrn. 119 und 120 abgegolten. Die Aktivierung von Behandlungsmitteln, z. B. Nachstellen von Schrauben und Federelementen, kann nicht nach Nr. 125 abgerechnet werden.
Zusätzlich abrechenbar:
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