DentClub Abrechnungsportal

BEMA

123b


Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal


Bewertungszahl
14
Betrag in Euro*
» 15,40 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Behandlungsquartal

Leistungsinhalt:
  • Kontrolle eines Lückenhalters
  • kleine Änderung wie Glättung von Scharfen Kanten

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 sind Leistungen nach Nrn. 123a oder 123b nicht abrechnungsfähig.
  2. Neben einer Leistung nach Nr. 123a sind Material- und Laboratoriumskosten abrechnungsfähig.
  3. Für eine Leistung nach Nr. 123a ist kein Behandlungsplan nach Nr. 5 abrechnungsfähig.
  4. Neben einer Leistung nach Nr. 123a kann ein Orthopantomogramm abgerechnet werden, wenn es nicht bereits erbracht wurde. Andere Röntgenaufnahmen sind daneben nicht abrechnungsfähig.
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