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BEMA

123a


Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigem Milchzahnverlustes, je Kiefer


Bewertungszahl
40
Betrag in Euro*
» 44,00 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Kiefer

Leistungsinhalt:
  • anatomische Abformungen
  • Eingliederung eines herausnehmbaren Geräten zum Offenhalten von Lücken
  • kleine Anpassungen

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 sind Leistungen nach Nrn. 123a oder 123b nicht abrechnungsfähig.
  2. Neben einer Leistung nach Nr. 123a sind Material- und Laboratoriumskosten abrechnungsfähig.
  3. Für eine Leistung nach Nr. 123a ist kein Behandlungsplan nach Nr. 5 abrechnungsfähig.
  4. Neben einer Leistung nach Nr. 123a kann ein Orthopantomogramm abgerechnet werden, wenn es nicht bereits erbracht wurde. Andere Röntgenaufnahmen sind daneben nicht abrechnungsfähig.
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