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Webinar

HKP – Booster für die Zahnarztpraxis

Online am 15. April 2026 um 15:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

122b


Kieferorthopädische Verrichtungen als alleinige Leistung, Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer


Bewertungszahl
43
Betrag in Euro*
» 47,30 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Kiefer

Leistungsinhalt:
  • Vorbereitende Maßnahmen wie Abdrucknahme
  • Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Eingliederung einer Mundvorhofplatte kann nicht nach Nrn. 119/120 abgerechnet werden. Nach den Nrn. 122 a bis c kann sie nur abgerechnet werden, wenn sie individuell gefertigt wurde.
  2. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 sind Leistungen nach den Nrn. 122 a bis c nicht abrechnungsfähig.
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