DentClub Abrechnungsportal

BEMA

122a


Kieferorthopädische Verrichtungen als alleinige Leistung, Kontrolle des Behandlungsverlaufs einschließlich kleiner Änderungen für Behandlungsmittel, für jede Sitzung


Bewertungszahl
21
Betrag in Euro*
» 23,10 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Kontrolle des Behandlungsverlaufs
  • inkl. kleiner Änderungen für Behandlungsmittes

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Eingliederung einer Mundvorhofplatte kann nicht nach Nrn. 119/120 abgerechnet werden. Nach den Nrn. 122 a bis c kann sie nur abgerechnet werden, wenn sie individuell gefertigt wurde.
  2. Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 sind Leistungen nach den Nrn. 122 a bis c nicht abrechnungsfähig.
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