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Webinar

Abrechnung Reparaturen am Zahnersatz

Online am 17. März 2026 um 13:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

UP1


Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung


Bewertungszahl
27
Betrag in Euro*
» 35,73 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Untersuchung nach Veranlassung eines Vertragsarztes

Leistungsinhalt:
  • klinische Untersuchung nach zahnmedizinischen Voraussetzungen
  • Untersuchung einer ausreichende Mundöffnung
  • Untersuchung ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers
  • Untersuchung ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene
  • Untersuchung Kiefergelenksstörung
  • Aufklärung und Beratung

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Leistung nach Nr. UP1 umfasst die Prüfung, ob die zahnmedizinischen Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene vorliegen, insbesondere eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung, eine ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers, eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene sowie keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen.
  2. Neben einer Leistung nach Nr. UP1 kann für dieselbe Sitzung eine Leistung nach Nr. Ä 1 nur abgerechnet werden, wenn sie anderen Zwecken dient. Für eine der nachfolgenden Sitzungen kann eine Leistung nach Nr. Ä 1 nur dann abgerechnet werden, wenn sie als alleinige Leistung erbracht wird.
  3. Die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene kann nur auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ oder der Qualifikation nach § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V abgerechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach BEMA:
  1. Die Leistung nach Nr. 2 kann nicht für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene gemäß den BEMA-Nrn. UP1 bis UP6 abgerechnet werden.

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