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BEMA

K4


Semipermanente Schienung unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum


Bewertungszahl
11
Betrag in Euro*
» 14,56 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Interdentalraum

Leistungsinhalt:
  • Semipermanente Schienung
  • Anwendungen der Ätztechnik

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die semipermanente Schienung kann zur Stabilisierung gelockerter Zähne und bei prä- bzw. postchirurgischen Fixationsmaßnahmen angezeigt sein.
  • Materialkosten für das Kompositmaterial für die semipermanente Schienung kann zusätzlich berechnet werden.
  • Für die Entfernung der semipemanenten Schienenung kann die BEMA-GOÄ Ä2702 berechnet werden.
Berechnungsbestimmungen nach BEMA:
  1. Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  2. Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
  3. Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  4. Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.

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