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BEMA

K3


Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf zur Unterbrechung der Okklusionskontakte mit adjustierter Oberfläche


Bewertungszahl
61
Betrag in Euro*
» 80,73 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Aufbissbehelf

Leistungsinhalt:
  • Abformungen OK + UK + Abformung mit Prothese
  • Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche
  • Eingliederung Prothese
  • kleine Korrekturen

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf kann bei Kiefergelenksstörungen, Myoarthropathien und nach chirurgischen Behandlungen angezeigt sein.
Berechnungsbestimmungen nach BEMA:
  1. Leistungen nach den Nrn. K1 bis K4 sind nur dann abrechnungsfähig, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse vorliegt. Die Gesamtvertragspartner auf Landesebene können Abweichendes vereinbaren.
  2. Leistungen nach den Nrn. K1 und K4 sind auch für die Parodontalbehandlung abrechnungsfähig.
  3. Im zeitlichen Zusammenhang ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K1 bis K3 abrechnungsfähig.
  4. Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. K6 bis K9 abrechnungsfähig.

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