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Weiterbildung

Abrechnungsmanager/-in ZFA

Köln/Bonn am 20. April 2026 um Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

118


Kephalometrische Auswertung, Untersuchung des Gesichtsschädels, einmal je Fernröntgenseitenbild einschließlich Dokumentation


Bewertungszahl
29
Betrag in Euro*
» 31,90 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • einmal je Fernröntgenseitenbild

Leistungsinhalt:
  • Kephalometrische Auswertung
  • Untersuchung des Gesichtsschädels anhand Röntgenaufnahme
  • inkl. einschließlich Dokumentation

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. 118 kann im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung höchstens zweimal, in begründeten Ausnahmefällen dreimal abgerechnet werden.
  2. Eine Leistung nach Nr. 118 ist bei Frühbehandlung mit verkürzter Behandlungsdauer nur bei skelettalen Dysgnathien im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung einmal abrechenbar
Berechnungsbestimmungen nach BEMA:
  1. In diesem Teil nicht aufgeführte Leistungen können nach den Teilen 1 und/oder 2 abgerechnet werden.

Nicht zusätzlich abrechenbar:
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