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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

VFKa


Videofallkonferenz mit an der Versorgung des Versicherten beteiligten Pflege- und Unterstützungspersonen, bezüglich eines Versicherten


Bewertungszahl
12
Betrag in Euro*
» 15,21 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Quartal und Versicherten dreimal

Leistungsinhalt:
  • Videofallkonferenz bei Patienten mit Pflegegrad nach § 15 SGB XI oder Eingliederungshilfe
  • Nur eines Videodienstes nach Anlage 16 BMV-Z

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Leistung nach Nr. VFK ist abrechenbar bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, sowie bei Versicherten, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden. Die Anspruchsberechtigung ist vom Zahnarzt in der Patientenakte zu dokumentieren.
  2. Die Nr. VFK ist nur abrechenbar für Videofallkonferenzen mittels eines Videodienstes gemäß Anlage 16 BMV-Z.
  3. Die Leistung nach Nr. VFK kann je Quartal und Versicherten dreimal abgerechnet werden.
  4. Die Leistung nach Nr. VFK kann nur als alleinige Leistung erbracht werden.
  5. Die Leistung nach Nr. VFK ist nur abrechenbar, wenn im Zeitraum der letzten drei Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt des Zahnarztes mit dem Versicherten stattgefunden hat.
Zusätzlich abrechenbar:
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