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Masterclass

Abrechnung: Suprakonstruktionen – Neuanfertigung & Reparatur

Wesseling, nähe Köln am 28. Juni 2025 um 10:00 Uhr

DentClub Abrechnungsportal

BEMA

NFD


Aktualisierung Notfalldatensatz


Bewertungszahl
6
Betrag in Euro*
» 7,61 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Sitzung

Leistungsinhalt:
  • Einwilligung des Versicherten inkl. Dokumentation
  • Aktualisierung eines elektronischen Notfalldatensatz durch Verordnung eines apothekenpflichtiger Arzneimittels
  • ggf. auch Aktualisierung eines elektronischen Notfalldatensatz durch das selbe Medikament

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Die Leistung nach Nr. NFD ist für die Aktualisierung eines elektronischen Notfalldatensatzes einmal je Sitzung abrechenbar.
  2. Die Aktualisierung des elektronischen Notfalldatensatzes soll auf den elektronischen Medikationsplan übertragen werden, soweit ein solcher vorhanden und die vorliegende Information zu aktualisieren ist. In diesem Fall können die Leistungen nach den Nrn. eMP und NFD bezogen auf denselben Sachverhalt nicht nebeneinander abgerechnet werden.
  3. Vor dem Zugriff auf den Notfalldatensatz ist die Einwilligung des Versicherten einzuholen und in der Patientenakte zu dokumentieren.
  • Diese Gebühr beschreibt das Hinzufügen, Ausfüllen,  Ändern oder Löschen von Daten des elektronischen Notfalldatensatz, die im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Behandlung aufgetreten sind (z. B. allergischer Schock durch Lokalanästhesie).
  • Notfalldaten sind Diagnosen, spezielle Medikation oder Besondere Hinweise, die bei einer möglichen Notfallversorgung relevant sind.
  • Nicht berechenbar für den selben Sachverhalt wenn ein Arzneimittel in den elektronischen Medikationsplan zeitgleich aufgenommen wird.
  • Kann auch berechnet werden für das Eintragen von Implantaten und Prothesen mit medizinische Besonderheiten, die für eine Notfallversorgung relevant sind.
  • Kann auch berechnet werden für das Eintragen von chronischen Erkrankungen wie eine chronische Parodontitis.
Nicht zusätzlich abrechenbar:
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