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BEMA

IP5


Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn


Bewertungszahl
16
Betrag in Euro*
» 24,34 €
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Zahn (bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7))

Leistungsinhalt:
  • Versiegelung der Fissuren und der Grübchen
  • inkl. der gründlichen Beseitigung der weichen Zahnbeläge
  • inkl. Trockenlegung der zu versiegelnden Zähne

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Das Entfernen harter Zahnbeläge ist nach Nr. 107 abrechnungsfähig.
  2. Eine Leistung nach Nr. IP 5 kann auch bei Durchbruch der 6-Jahresmolaren bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres abgerechnet werden.
  3. Das Versiegelungsmaterial ist mit der Bewertung abgegolten.
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