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BEMA

IP4


Lokale Fluoridierung der Zähne


Bewertungszahl
12
Betrag in Euro*
» 18,26 €
BEMA ⇄ GOZ/GOÄ
1020 Lokale Fluoridierung
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Kalenderhalbjahr

Leistungsinhalt:
  • Die lokale Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung mit Lack, Gel o. ä.
  • inkl. der Beseitigung von weichen Zahnbelägen
  • inkl. Trockenlegung der Zähne

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Das Entfernen harter Zahnbeläge ist nach Nr. 107 abzurechnen.
  2. Eine Leistung nach Nr. IP 4 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden.
  3. Bei Versicherten mit hohem Kariesrisiko kann ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Nr. IP 4 je Kalenderhalbjahr zweimal abgerechnet werden.
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