BEMA

IP1


Mundhygienestatus


Bewertungszahl
20
Betrag in Euro*
» 30,43 €
BEMA ⇄ GOZ/GOÄ
1000 Mundhygienestatus
Fachgebiete
Abrechenbar:
  • je Kalenderhalbjahr

Leistungsinhalt:
  • Die Erhebung des Mundhygienestatus
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Gingivazustands anhand eines geeigneten Indexes (z. B. Approximalraum-Plaqueindex, Quigley-Hein-Index, Papillenblutungsindex; der einmal gewählte Index ist beizubehalten),
  • die Feststellung und Beurteilung von Plaque-Retentionsstellen
  • ggf. das Anfärben der Zähne

Abrechnungsbestimmungen:
  1. Eine Leistung nach Nr. IP 1 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden.
  2. Leistungen nach den Nrn. IP 1 bis IP 5 können nur für Versicherte abgerechnet werden, die das sechste, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für andere Versicherte können Leistungen nach den Nrn. IP 4 bis IP 5 nur abgerechnet werden, soweit dies in den Abrechnungsbestimmungen ausdrücklich vereinbart ist.
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